AGB

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Allround Sounds Veranstaltungstechnik GbR (nachfolgend Allround Sounds genannt) und ihren Vertragspartnern (Kunden).

 

1. Vertrag

Verträge zwischen Allround Sounds und dem Kunden entstehen durch:

• die Annahme eines schriftlichen Angebots
• schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail)
• das gesprochene Wort

 

2. Rücktritt vom Vertrag / Buchung

Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage

 

3. Ausnahmen

Sollte es nach Absagen der Veranstaltung durch den Kunden zu einem neuen Termin kommen, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt seitens Allround Sounds ist möglich durch:

• technisch bedingte Ausfälle
• andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie etc.)
• Krankheit
• Unfall
• Tod

In hier aufgeführten Fällen (außer im Todesfall) wird Allround Sounds versuchen, für einen entsprechenden Ersatz zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich Allround Sounds mitzuteilen.

 

4. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Sofern der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Allround Sounds verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Allround Sounds, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern Allround Sounds durch nicht durch sie zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist Allround Sounds berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.

 

5. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist die Allround Sounds berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters / Auftraggeber das Programm sofort abzubrechen.

 

6. Allgemeines

Allround Sounds ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird das Allround Sounds Team bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).
Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beidseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur noch sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. Allround Sounds ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des DJ-Tisches / Bühne zur Verfügung. Die Bühne / Tisch muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne / Tisch einzurichten. Für das Allround Sounds Team sind Speisen und Getränke vom Veranstalter kostenlos zu stellen.

 

7. Sonstige Bestimmungen

Allround Sounds überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen „Allround Sounds“ zu veröffentlichen. Es ist Allround Sounds ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. Allround Sounds ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor / während / nach einer Veranstaltung in einer für ihn frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung von Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von Allround Sounds veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an Allround Sounds wieder von der Webseite entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Referenzliste auf der Webseite von Allround Sounds. Die Auswahl behält sich Allround Sounds stets selbst vor.

 

8. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

10. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Allround Sounds und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Emmerich vereinbart.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Download

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