Hier könnt Ihr das Formular für eine Übertragung der Erziehungspflicht herunterladen. Seit dem 1. April 2003 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, nachdem man folgende Kriterien erfüllen muss, wenn man 16 oder 17 Jahre alt ist und eine unserer Veranstaltungen auch nach 24 Uhr besuchen möchte. Seid Ihr nicht in Begleitung einer volljährigen Person oder habt keinen schriftlichen Beleg, dass die Euch begleitende Person die Erziehungspflicht für den Zeitraum Eures Aufenthalts auf der Veranstaltung von Euren Eltern übertragen bekommen hat, so müsst Ihr die Veranstaltung weiterhin bis spätestens 0 Uhr verlassen. Das Schriftstück, welches oben zum Download steht, müsst Ihr Euch für Euren volljährigen Begleiter von Euren Eltern unterzeichnen lassen, wenn Ihr länger als 0 Uhr bleiben wollt: Bitte bringt eine Kopie vom Ausweis des unterschreibenden Erziehungsberechtigten mit. Das Schriftstück könnt Ihr Euch so kopieren und ausfüllen. Da wir nicht immer Veranstalter sind, können wir Euch natürlich nicht garantieren, das alle Veranstalter die neuen Regelungen des Jugendschutzes auch anwenden. Wir werden uns erlauben die Bescheinigungen zu überprüfen. Also bitte keine Fälschungen, wenn Eure Eltern damit nicht einverstanden sind. So erspart Ihr uns und Euch unnötigen Ärger. Übrigens kann auch eine Person die Erziehungspflicht für mehrere Minderjährige übertragen bekommen.Übertragen der Erziehungsplicht
Ein paar Hinweise
Die Kriterien