Übertragen der Erziehungspflicht

Übertragen der Erziehungsplicht

Hier könnt Ihr das Formular für eine Übertragung der Erziehungspflicht herunterladen.

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Ein paar Hinweise

Seit dem 1. April 2003 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, nachdem man folgende Kriterien erfüllen muss, wenn man 16 oder 17 Jahre alt ist und eine unserer Veranstaltungen auch nach 24 Uhr besuchen möchte.

Die Kriterien
Ihr müsst einen Personalausweis mit Euch führen (auch wenn Ihr 18 oder älter seid).
Wenn Ihr 16 oder 17 Jahre alt seid, müsst Ihr in Begleitung einer bereits volljährigen Person sein, die von Euren Erziehungsberechtigten schriftlich die Erziehungspflicht für die Zeit während Eures Aufenthalts auf der Veranstaltung übertragen bekommt, auch wenn es ältere Geschwister oder andere Verwandte sind.
Ihr müsst dieses Schriftstück während des gesamten Abends mit Euch führen und auf Verlangen vorweisen können.
Eure volljährige Begleitperson mit der von Euren Eltern übertragenen Erziehungspflicht darf die Veranstaltung nicht ohne Euch verlassen und muss während der gesamten Zeit nüchtern und im Vollbesitz seiner Kräfte sein.

Seid Ihr nicht in Begleitung einer volljährigen Person oder habt keinen schriftlichen Beleg, dass die Euch begleitende Person die Erziehungspflicht für den Zeitraum Eures Aufenthalts auf der Veranstaltung von Euren Eltern übertragen bekommen hat, so müsst Ihr die Veranstaltung weiterhin bis spätestens 0 Uhr verlassen.

Das  Schriftstück, welches oben zum Download steht, müsst Ihr Euch für Euren volljährigen Begleiter von Euren Eltern unterzeichnen lassen, wenn Ihr länger als 0 Uhr bleiben wollt:

Bitte bringt eine Kopie vom Ausweis des unterschreibenden Erziehungsberechtigten mit.

Das Schriftstück könnt Ihr Euch so kopieren und ausfüllen. Da wir nicht immer Veranstalter sind, können wir Euch natürlich nicht garantieren, das alle Veranstalter die neuen Regelungen des Jugendschutzes auch anwenden.

Wir werden uns erlauben die Bescheinigungen zu überprüfen. Also bitte keine Fälschungen, wenn Eure Eltern damit nicht einverstanden sind. So erspart Ihr uns und Euch unnötigen Ärger. Übrigens kann auch eine Person die Erziehungspflicht für mehrere Minderjährige übertragen bekommen.

Hinweis: Dieses Formular wird nicht auf jeder Veranstaltung akzeptiert. Bitte informiert Euch vorher beim jeweiligen Veranstalter.